Gerne beraten wir Sie bei einem ersten Termin. Schmerz- und Notfallpatienten werden gleichentags einen Termin erhalten.
Als erster Medizinaltarif wurde 1976 der Zahnarzt-Tarif von den Sozialversicherungspartnern nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen gestaltet. Das heisst, dass der Preis der einzelnen Leistungen nicht willkürlich festgesetzt oder politisch ausgehandelt ist, sondern auf einer klaren Kostenkalkulation beruht.
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Unsere Tarife: